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Die laufenden Nebenkosten für den Besitz einer Immobilie auf Mallorca

Auf Mallorca müssen Sie jährlich Grundsteuer (IBI) zahlen. Weiterhin kommt je nach Immobilienwert eine **Vermögensteuer (Patrimonio) **hinzu sowie eine Einkommenssteuer (IRPF). Sowohl die Vermögenssteuer als auch die Einkommenssteuer werden sich danach richten, ob Sie uneingeschränkt Steuerpflichtig sind oder als Nicht-Resident eingeschränkt.

DIE GRUNDSTEUER (IMPUESTO SOBRE BIENES INMUEBLES – IBI)

Beschreibung: Alle Immobilienbesitzer auf Mallorca müssen diese Steuer zahlen.

Steuerbemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert der Immobilie und ein Wohnwert von 0,4% bis 1,1% bei Wohnimmobilien. Dieser Steuersatz kann bei landwirtschaftlichen Grundstücken sogar günstiger als 0,3% sein, aber unter bestimmten Umständen sogar über 1 % steigen. Den aktuellen Steuersatz kann man immer beim Anbieter des Grundstückes oder der Stadt erfahren.

Termine: Die Zahlungsfrist wird immer von der lokalen Behörde bestimmt, und variiert je nach Gemeinde.

DIE VERMÖGENSSTEUER (IMPUESTO SOBRE EL PATRIMONIO – IP)

Die Vermögenssteuer wird auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben.

DIE VERMÖGENSSTEUER FÜR RESIDENTEN (UNBESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG)

Jeder, der eine Immobilie auf Mallorca besitzt, muss eine jährliche Vermögensteuer auf den Nettowert des Vermögens bezahlen. Diese Steuer wird natürlich abzüglich aller zulässigen Abzüge wie beispielsweise Hypotheken berechnet. Diese Steuer wird von den regionalen Regierungen eingesammelt. Darüber hinaus sind für Residenten einige hohe Abzüge erlaubt, die jedoch für Besitzer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, nicht zulässig sind.

Steuerbemessungsgrundlage: Der Steuersatz basiert auf dem Nettowert des Eigentums oder einem anderen Wert, den die Steuerbehörden für angemessen, also höher halten (Katasterwert oder behördlich festgesetzter Wert). Dabei arbeitet der Steuersatz auf einer gleitenden Skala von Steuerstufen mit fest definierten Grenzraten. Diese beginnen bei 0,2% und steigen bis auf 3,5% für alle Vermögenswerte im Wert von über 700.000 € (staatlicher Freibetrag) an. Für Residenten sind die ersten 108.200 € von der Steuer befreit. Menschen, welche ihren Hauptwohnsitz auf Mallorca angemeldet haben, sind zu 150.253 € befreit. Menschen, die einen Vermögenswert lediglich besitzen aber nicht bewohnen, erhalten keine Befreiung, sondern müssen die Steuern auf den gesamten Nettowert des Vermögens zahlen.

Zahlungsfristen: Jedes Jahr bis Ende Juni müssen die Steuern für das vorangegangene Kalenderjahr erklärt und beglichen werden.

DIE VERMÖGENSSTEUER FÜR NICHTRESIDENTEN (BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG)

Der Unterschied zur Vermögenssteuer für Residenten besteht darin, dass bei Nichtresidenten nur das Vermögen besteuert wird, das sich auf spanischem Grund und Boden befindet. Bei einer Besteuerung in Spanien gilt ebenfalls der Freibetrag von 700.000 €.

EINKOMMENSSTEUER

EINKOMMENSTEUER FÜR NICHT-RESIDENTEN BEI VERMIETUNG, VERPACHTUNG ODER BEI SELBSTNUTZUNG (IRNR)

Einkommensteuer fällt an, wenn die Immobilie verpachtet oder vermietet wird. Aber auch wer seine Immobilien selber nutzt, muss dafür seltsamerweise eine Selbstnutzungssteuer zahlen. Die Berechnungsgrundlage sind 1,1% vom Katasterwert. Dabei werden weder Abschreibungen noch irgendwelche Werbungskosten berücksichtigt.

Sie müssen diese Version der Einkommenssteuer auf Mallorca zahlen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie wohnen nicht auf Mallorca
  • Sie besitzen Immobilien auf Mallorca
  • das Eigentum ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch, sprich Sie vermieten es nicht
  • Sie haben keine andere Quelle versteuernden Einkommens auf Mallorca.

Obwohl Sie in den Augen der spanischen Steuerbehörden keine Erträge aus der Immobilie beziehen, nehmen sie an, dass Sie irgendeinen Nutzen aus der Immobilie auf Mallorca beziehen. Dadurch müssen Sie eine kalkulatorische Einkommenssteuer zahlen.

Bemessungsgrundlage: Der Steuersatz bemisst sich auf 1,1% des Katasterwertes und beträgt 25%.

Beispiel: Bei einem Katasterwert des Grundstücks von 200.000 € beträgt der zu versteuernde Grundwert 2200 €. Der Steuersatz von 25% ergibt eine Steuer in Höhe von 550 €.

EINKOMMENSTEUER BEI SELBSTNUTZUNG / FÜR RESIDENTEN (IMPUESTO SOBRE LA RENTA DE LAS PERSONAS FÍSICAS – IRPF)

Bei der spanischen Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF) handelt es sich um eine laufende Steuer, die einmal jährlich beglichen werden muss. Sie ist eine persönliche und progressive Steuer, die ausschließlich das innerhalb eines Jahres erzielte Einkommen betrifft. Als in Spanien wohnhaft beziehungsweise resident gelten Sie, wenn Sie pro Jahr mindestens 183 Tage (summiert) in dem Land leben. Die spanische Einkommenssteuer setzt sich aus einem bundesstaatlichem Teil sowie einem weiteren Teil zusammen, der von der jeweiligen autonomen Region festgelegt wird. Insofern das deutsch-spanische Doppelt-Besteuerungsabkommen nichts anderes aussagt, wird die Versteuerung durch das spanische Einkommenssteuergesetz geregelt. Dieses gilt für alle in Spanien ansässigen, natürlichen Personen. Zu versteuern ist das gesamte Einkommen, egal, um welche wirtschaftlichen Einkünfte es sich dabei handelt.

WEITERE ANFALLENDE LAUFENDE KOSTEN

Natürlich gibt es neben den Steuern auch weitere Kosten, welche mit dem Besitz einer Immobilie auf Mallorca verbunden sind. Viele davon werden von der Größe und Art der gekauften Immobilie bestimmt: Offensichtlich wird eine große Villa mit Garten und Pool viel mehr Aufwand und Kosten erfordern, als eine kleine Wohnung.

Abgesehen von den allgemeinen Instandhaltungskosten gibt es auch eine Reihe von Kosten in Form von Steuern und Gebühren mit denen Eigentümer auf Mallorca konfrontiert werden.

GEBÜHREN FÜR DIE EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT (COMUNIDAD DE PROPIETARIOS)

Besitzer von Immobilien, die Bestandteil einer kolonieartigen Siedlung oder Wohnanlage sind in welchen gemeinschaftlich genutzte Bereiche von den Eigentümern geteilt werden, sind gesetzlich verpflichtet, Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft zu sein. Diese Gemeinschaft wird in Spanien als “Comunidad de Propietarios” bezeichnet. Dies hat zur Folge, dass Gemeindegebühren für die Aufrechterhaltung von öffentlichen Bereichen und alle anderen Dienste gezahlt werden müssen, für welche die Gemeinschaft sich per Abstimmung entscheidet. Diese Gebühren können variieren, je nach der Größe der gemeinschaftlichen Bereiche, der Kosten für deren Instandhaltung und den Diensten, in welche die Gemeinschaft investieren will. Ein Budget für die jährlichen Gemeinschaftskosten wird durch die Stimmenmehrheit aller Eigentümer (oder Vertreter) festgelegt, die auf der jährlichen Mitgliederversammlung der Comunidad de Propietarios anwesend sind.

INSTANDHALTUNGSKOSTEN

Dazu gehören:

  • Wartungskosten wie Reinigung
  • Reparaturen
  • Renovierungen
  • Rechnungen für Versorgungsleistungen
  • Müllabfuhr

VERSICHERUNGEN

Feuerversicherungen oder Standardversicherungen für Apartments können von einer Eigentümergemeinschaft vorgeschrieben sein.

GAS, WASSER, STROM / TELEFON UND INTERNET

Für die jeweiligen Versorgungsleistungen gibt es in Städten und für gut an die Infrastruktur angeschlossene Dörfern und Siedlungen mehrere Anbieter mit verschiedenen Tarifen. Ein Preis- bzw. Angebotsvergleich ist per Internet leicht zu realisieren und lohnt sich meist.