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SAE Mallorca
Kaufnebenkosten, Steuern und Gebühren

Beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca fallen Kaufnebenkosten an wie Steuern, Gebühren sowie Notar- und Anwaltskosten.

Hierbei ist zwischen einmaligen Kaufnebenkosten und laufenden Nebenkosten zu unterscheiden.

Je nachdem, ob Sie eine neue Immobilie von einem Bauträger oder einen Wiederverkauf von einer Privatperson erwerben, werden Sie entweder Mehrwertsteuer und Stempelsteuer oder Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Die verschiedenen Fälle werden nachfolgend erläutert, zusammen mit den anderen Kosten und Steuern, die in beiden Fällen zu entrichten sind.

Beim Erwerb durch eine Privatperson sind folgende einmalige Kaufnebenkosten fällig:

Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales – ITP)

Diese Steuer wird dann angewendet, wenn die Immobilie als zweite oder weitere Übereignung verkauft wurde (Die Immobilie wird nicht zum ersten Mal, sprich als Neubauobjekt verkauft) und wird vom Käufer gezahlt. Der volle Betrag der ITP muss nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags bezahlt werden. In diesem Szenario muss keine Mehrwertsteuer bezahlt werden und die Stempelsteuer ist in der ITP bereits enthalten.

Der Grunderwerbsteuersatz für die Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) ist wie folgt gestaffelt:

  • Für den Betrag bis zum Verkaufswert von 400.000 Euro werden 8% kalkuliert,
  • Für Beträge zwischen 400.000 Euro und 600.000 Euro 9%,
  • Von 600.000 Euro bis 1.000.000 Euro werden 10% fällig und
  • Ab 1 Mio. Euro sind es 11%.

NOTARKOSTEN Die Notarkosten werden grundsätzlich vom Käufer gezahlt und im Verhältnis zum im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis berechnet. In der Regel liegen die Notarkosten bei max. 0,5 % des Kaufbetrages, können aber auch deutlich unter diesem Betrag liegen je nach Notariat.

GEBÜHREN FÜR GRUNDBUCHEINTRAGUNGEN Die Kosten, welche mit der Eintragung der Immobilie im Grundbuch verbunden sind, werden ebenfalls fast immer vom Käufer bezahlt und im Verhältnis zum Kaufpreis berechnet, der im Kaufvertrag festgelegt wurde. Auch dieser Betrag kann mit max. 0,5 % des Kaufbetrages beziffert werden, liegt in den meisten Fällen jedoch deutlich unter diesem Betrag.

ANWALTSKOSTEN Ein Anwalt der den Kaufprozess betreut, alle nötigen Verträge aufsetzt und diese auch prüft, aber auch alle rechtlichen und administrativen Fragen erklärt mit denen Sie eventuell konfrontiert werden ist empfehlenswert. Dieser führt in der Regel sämtliche Prüfungen durch (Prüfung des Besitzanspruchs, der Abgaben für das Grundstück, Genehmigungen, usw.) und bereitet alle erforderlichen Unterlagen vor, um den Kaufvorgang abzuschließen (Eigentumsregistrierung im Grundbuch, Steuerzahlungen etc.pp)

Ein spanischer Rechtsanwalt berechnet seine Gebühren entsprechend den Dienstleistungen die erforderlich sind. Diese Gebühr variiert ebenfalls je nach Komplexität des Kaufprozesses. Angesichts des einfachen, routinierten Kaufprozesses einer ganz normalen Liegenschaft, bei der es keine rechtlichen Komplikationen gibt, betragen die Anwaltskosten für eine Kaufabwicklung max. 1000 Euro.

Gern empfehlen wir Ihnen einen kompetenten deutschsprachigen Anwalt sowie einen deutschsprachigen Notar für die Kaufabwicklung.

DIE STEUERN BEIM KAUF VON NEUBAUTEN, GEWERBEIMMOBILIEN UND GRUNDSTÜCKEN

Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el valor añadido – AJD)

Diese Steuer gilt für Wohnimmobilien, die zum ersten Mal verkauft werden (Erstbezüge), aber auch für gewerbliche Immobilien und Grundstücke.

Derzeit beträgt die Mehrwertsteuer – auf Mallorca als IVA (Impuesto sobre el valor añadido) bekannt – 10 % auf den Kaufpreis von Wohnimmobilien (Villen, Wohnungen usw.), und 21 % für Gewerbeimmobilien und Grundstücke.

BEURKUNDUNGSSTEUER / STEMPELSTEUER (IMPUESTO SOBRE ACTOS JURÍDICOS DOCUMENTADOS – AJD) Die Stempelsteuer (bekannt als AJD – Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, Steuer für beurkundete Rechtsgeschäfte) beträgt auf den Balearen rund 1 % des Beurkundungsbetrags. Sowohl Mehrwertsteuer als auch Stempelsteuer werden vom Käufer gezahlt.