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Immobilienkauf Mallorca-Ablauf und Details

Was ist zu beachten, was braucht man hierfür

Beim Erwerb einer Immobilie auf Mallorca sind grundsätzlich einige Punkte zu beachten um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.

Vorab sollten Sie eine fundierte Standortprüfung durchführen, um genau sicher zu sein, in welchem Gebiet sie kaufen möchten und wo ihre Ansprüche grundlegend zufriedengestellt werden. Sollten Sie den für Sie perfekten Standort gefunden haben, sowie die passende Immobilie bedarf es einer Prüfung der Immobilie auf folgende Punkte:

– Ist die Immobilie lastenfrei? – Ist der Verkäufer im Grundbuch eingetragen? – Bestehen Nutzungs- und Grundpfandrechte? – Ist das Gebäude legalisiert oder besteht Bestandsschutz? – Stimmt die angegebene Grundstücksfläche/Wohnfläche mit den Grundbuchwerten/Katasterwerten überein? – Liegt das Energiezertifikat sowie ggfs. die Wohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad) vor? – Ist die Immobilie baulich in einem guten Zustand? – Beim Erwerb einer Wohnung/Immobilie in einer Wohnanlage sollte zudem geklärt sein ob Umlagenrückstände vorliegen und/oder größere Umlagen bereits geplant oder beschlossen sind.

Sollten diese Punkte geklärt sein, benötigen Sie folgende Dokumente um eine Immobilie auf Mallorca als Ausländer/Nicht-Residenter erwerben zu können:

– Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E Nummer, welche bei einem Erwerb über S.A.E Real Estate Mallorca kostenfrei durch uns beantragt wird), – Ein spanisches Bankkonto (Welches ebenfalls beim Erwerb über S.A.E Real Estate gemeinsam mit Ihnen eröffnet wird bei einer Bank Ihrer Wahl).

Der Ablauf des Kaufverfahrens ist wie folgt beschrieben strukturiert: 1. Optionskaufvertrag In den meisten Fällen wird vor der notariellen Beurkundung ein privatrechtlicher Optionskaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Hier wird in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer geleistet welche beim Abschluss des Kaufes vom Gesamtkaufpreis abgezogen wird. Sollte der Käufer die Kaufoption nicht wahrnehmen, verliert dieser die Anzahlungssumme. Tritt der Verkäufer vom Verkauf zurück ist dieser verpflichtet die Anzahlungssumme an den Käufer zurückzuzahlen, sowie zusätzlich eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe der Anzahlungssumme zu leisten. Im Optionskaufvertrag werden sämtliche Vertragsdetails festgehalten wie die Beschreibung der Liegenschaft und der Vertragsparteien, die Katasternummer der Liegenschaft sowie der Zeitraum in dem der Kauf notariell abgeschlossen werden muss.

2. Notarielle Beurkundung Im zweiten Schritt wird der Kauf notariell beurkundet , die Hauptzahlungssumme an den Verkäufer entrichtet sowie die Liegenschaft an den Käufer übergeben (Schlüsselübergabe). Die Hauptzahlungssumme wird in der Regel mit einem beglaubigten Bankscheck eines spanischen Kreditinstituts (Bestenfalls des spanischen Kreditinstituts bei dem vorab ein Bankkonto eröffnet wurde) namentlich auf den Verkäufer ausgestellt entrichtet, oder über das Notarkonto je nach Notarwahl. Im Moment der Beurkundung prüft der Notar die Liegenschaft auf Lastenfreiheit, und ggfs. vorhandene Belastungen. Anders als in Deutschland ist zum Erwerb einer

Liegenschaft in Spanien kein zweiter Notartermin erforderlich, und die Liegenschaft ist unmittelbar nach der notariellen Beurkundung Eigentum des Käufers. Sämtliche Verträge werden zudem vorab durch S.A.E Real Estate Mallorca sowie unseren Hausanwalt Gonzalo Platon Davila der Anwaltskanzlei Bufete Alfie geprüft. Sämtliche Behördengänge werden kostenfrei durch S.A.E Real Estate begleitet und notwendige Übersetzungen geleistet.